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28.03.2025

Beitrag in der Reihe #ArbeitsRechtKurios auf #EFAR: "Mindestlohn für Yoga-Juristin"

Eine Volljuristin, die in einem Yoga-Ashram arbeitete, bekommt als Mindestlohn 42.000 Euro nachbezahlt. Das hat das LAG Hamm entschieden. (...)

Der Beitrag ist auf #EFAR - DEM Expertenforum Arbeitsrecht abrufbar.



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